Auf der Suche nach einem sinnstiftenden Beruf mit Abwechslung und spannenden Herausforderungen landen viele bei der so genannten generalistischen Pflegeausbildung. Mit der Bündelung von Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wurde nun ein gemeinsamer Arbeitsbereich geschaffen. Welche Vorteile dies bringt und wie die Ausbildung zur Pflegefachkraft abläuft? Wir verraten es.
Seit Januar 2020 gibt es die neue generalistische Pflegeausbildung. Dank dieser werden die pflegerischen Ausbildungen nicht mehr einzelnen sondern im Gesamten absolviert. Die Reform der Pflegebranche geht mit einigen interessanten Änderungen einher und soll dazu beitragen, Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Vor allem im Hinblick auf die seit Jahren bestehende Unterversorgung mit examinierten Pflegekräften wollte die Regierung das Berufsbild des Pflegers attraktiver gestalten. Tatsächlich hat sich durch die Zusammenlegung der Ausbildungen in der Pflegebranche einiges verändert. Anstatt Schulgeld bezahlen zu müssen, erhalten Auszubildende nun eine Vergütung und das bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr. Auch die EU-weite Anerkennung des Abschlusses „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ soll für mehr Attraktivität unter den Ausbildungen sorgen.
Bei der gebündelten Pflegeausbildung bekommen Auszubildende die Möglichkeit, später in verschiedenen Pflegeberufen zu arbeiten. Dadurch ergibt sich ein breites Feld an Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa in der Altenpflege, in der (Kinder-)Krankenpflege oder in der Heilerziehungspflege. Die Generalistische Pflegeausbildung bietet einen sicheren Arbeitsplatz, werden Pflegefachkräfte doch überall händeringend gesucht. Zudem kann man je nach Interesse in verschiedenen Einrichtungen arbeiten und sich auch entsprechend weiterbilden lassen. Potenzielle Arbeitgeber sind etwa Hospize, Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Arztpraxen, Krankenkassen, Gesundheitsämter oder Krankenhäuser.
Die gesonderten Ausbildungen zum Altenpfleger, Krankenpfleger oder Kinderkrankenpfleger gibt es seit Januar 2020 nicht mehr. Alle Schüler starten nun die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau. Diese dauert drei Jahre und ermöglicht es, sich im letzten Ausbildungsjahr zu spezialisieren. Entweder macht man weiter mit der Generalistik und erwirbt den Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ oder man legt sich auf den Abschluss zum Altenpfleger bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger fest. In den ersten beiden Jahren durchlaufen alle die gleiche Ausbildung und bekommen übergreifende pflegerische Qualifikationen vermittelt. Diese befähigen sie dazu, später die Betreuung von Patienten aller Altersgruppen in diversen Versorgungsbereichen zu übernehmen.
1. Mit einem Realschulabschluss oder einem höheren Schulabschluss kann man direkt mit der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnen.
2. Hat man nur den Hauptschulabschluss, kann man mit einer anderen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung ebenfalls die generalistische Pflegeausbildung beginnen. Alternativ wird auch eine einjährige Assistenz- oder Helferausbildung anerkannt. Auch gelernte Altenpflegehelfer bzw. Krankenpflegehelfer erfüllen die Zugangsvoraussetzungen um mit der Ausbildung zur Pflegefachkraft zu beginnen.
Typisch für die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist ein hoher Praxisbezug, wobei die angehenden Pflegefachkräfte sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in einer Pflegeschule lernen. Vorgeschrieben sind insgesamt mindestens 2.100 Stunden Theorieunterricht sowie mindestens 2.500 Stunden Praxis. Absolviert man seine Ausbildung in Vollzeit, dauert diese 3 Jahre. Bei einer Ausbildung in Teilzeit kann sich die Ausbildungsdauer auf bis zu 5 Jahre belaufen.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden alle angehenden Pflegefachkräfte gemeinsam unterrichtet, anschließend wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Diese dient als Kenntnisprüfung und soll mögliche Defizite offenlegen. Bei Defiziten sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden um den Ausbildungserfolg sicherzustellen. Die Ausbildung kann jedoch unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden. Mit Beginn des dritten Lehrjahres kann man sich entscheiden, die generalistische Pflegeausbildung weiterverfolgen oder sich auf einen der beiden Bereiche (Kinderkrankenpflege oder Altenpflege) spezialisieren zu wollen. Nach dem dritten Jahr findet dann die Abschlussprüfung statt. Sie gliedert sich in mehrere schriftliche, eine mündliche sowie eine praktische Prüfung. Besteht man diese, erwirbt man den Berufsabschluss der Pflegefachkraft, bei Spezialisierung die des Altenpflegers bzw. des Gesundheits-/Kinderkrankenpflegers. Abgelegt wird die staatliche Abschlussprüfung an der Pflegeschule, wohingegen die praktische Prüfung in der Regel bei der Einrichtung abgelegt wird, bei welcher man den Vertiefungseinsatz im dritten Lehrjahr durchgeführt hat.
Um alle Auszubildenden umfassend auf ihre späteren Tätigkeiten vorzubereiten, lernen sie sowohl die menschliche Anatomie als auch die wichtigsten körperlichen Prozesse kennen. Ebenso Teil des Unterrichts sind die Krankheits- und Arzneimittellehre, wozu etwa Diagnostik, Verabreichung von Medikamenten und Erste Hilfe gehören. Außerdem lernen die Auszubildenden, wie sie Dokumentations- und Verwaltungstätigkeiten richtig ausführen.
1. Ausbildungsjahr:
1.-3. Ausbildungsjahr:
Daneben sind auch folgende Lernfelder Teil der Ausbildung zur Pflegefachkraft:
Wie sieht es mit dem Verdienst für Pflegerinnen und Pfleger aus?
In den meisten Fällen wird die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau tariflich vergütet. Laut Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Pflege (TVAöD Pflege) winken im ersten Ausbildungsjahr monatlich 1.191 Euro, im zweiten 1.252 Euro und im dritten 1.353 Euro (jeweils brutto). Bei privaten oder kirchlichen Trägern von Klinken, Seniorenheimen und Co. gibt es meistens eigene Tarifverträge, so dass die Ausbildungsvergütung abweichen kann. Bei Ausbildungsbetrieben, die sich nicht an Tarifverträgen orientieren, sollte man sich bei Gehaltsverhandlungen am Pflegemindestlohn orientieren. Dieser liegt seit April 2022 für ausgebildete Pflegekräfte bei 15,40 Euro pro Stunde.
Auch für ausgelernte Pflegefachkräfte gilt in der Regel, dass sie nach Tarif bezahlt werden. Im Tarifvertrag der Caritas ACR sind knapp 2.880 Euro brutto als monatliches Einstiegsgehalt vorgesehen. Hinzu kommen noch Zulagen und Zuschläge, mit denen man auf rund 3.000 Euro brutto im Monat kommt. Extra Zuschläge gibt es bei Nachtschichten und Wochenendschichten. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt. Im öffentlichen Dienst gibt es nach drei Jahren rund 3.100 Euro brutto im Monat, nach fünf Jahren steigt das Gehalt auf knapp 3.235 Euro brutto monatlich und nach 16 Jahren im Job bekommen Pflegefachleute sogar rund 3.770 Euro brutto im Monat.
Übrigens lässt sich der Verdienst auch durch eine Fachweiterbildung nach oben anpassen. Zu den möglichen Fachweiterbildungen gehören beispielsweise die Bereiche Intensivpflege, Onkologie oder Psychiatrie. Oder man lässt sich zum Praxisanleiter weiterbilden. Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, kann man auch von staatlicher Ausbildungförderung wie beispielsweise Aufstiegsbafög oder profitieren. Wer nochmal die Schulbank drücken möchte, kann nach dem Abschluss der Pflegeausbildung ein Bachelorstudium im Bereich Gesundheitswesen, Gesundheits- und Krankenpflege oder Management im Gesundheitswesen absolvieren und sich so neue Karrierechancen schaffen.
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