Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentumswohnungen bzw. Einfamilienhäuser. Im Weiteren gehen wir einfach mal davon aus, dass du zur Miete wohnst und nur geringes Einkommen hast.
Wer wann wie viel Wohngeld bekommt ist im Wohngeldgesetz WoGG geregelt. Im Wesentlichen hängt der generelle Anspruch auf Wohngeld von der Höhe deines Einkommens, der Höhe deiner Miete und der in deinem Haushalt lebenden Personen ab.
Wer ohne deutsche Staatsbürgerschaft nur für eine Ausbildung, Studium, Praktikum oder FSJ nach Deutschland kommt, ist in der Regel nicht wohngeldberechtigt.
Während der Ausbildung ist Wohngeld also relativ unwahrscheinlich, zumindest, wenn man allein wohnt. Als Schüler, Student oder Azubi hast du ja theoretisch Anspruch auf Ausbildungsförderung gemäß BAföG, AFBG oder SGB II. Darin enthalten ist immer ein gewisser Wohnbedarf, was Wohngeld grundsätzlich unmöglich macht. Wohnst du aber mit jemandem zusammen, der gerade keine berufsqualifizierende Ausbildung macht, könnte es mit dem Wohngeld Antrag klappen. Denn es reicht ja eine einzige Person im Haushalt, die die Voraussetzungen anderer Sozialleistungen nicht erfüllt. Typischerweise sind das die Eltern, Partner oder Kinder. Aber Achtung: Gänzlich ohne eigenes Einkommen gibt's auch kein Wohngeld. Das soll nämlich ausschließlich zur Deckung der Wohnkosten genutzt werden. Deshalb muss man nachweisen, dass man andere Kosten wie Nahrung und Kleidung theoretisch auch ohne Wohngeld stemmen kann.
Obwohl Empfänger anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, können sie, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt teilen, Wohngeld beantragen.
Beispiele:
Die Höhe des bewilligten Wohngeldes kann im besten Fall der Höhe der gesamten Bruttokaltmiete gleichkommen, muss es aber nicht. Es gibt nämlich wie bei jeder Leistung Grenzen. Wie hoch dein Wohngeld maximal sein kann, leitet sich aus deiner Mietstufe ab, die wiederum abhängig von deinem Wohnort sowie deinen Mitbewohnern (Haushalt) ist.
Ausgehend von der folgenden Tabelle kann sich ein Single Haushalt je nach Wohngeld auf ein Maximum von 338 bis 633 Euro freuen. Pärchen in der Großstadt könnten bis zu 767 Euro Mietzuschuss bekommen.
Mietstufe/ Personen |
1 | 2 |
3 |
4 |
5 |
I |
338 |
409 |
487 |
568 |
649 |
II |
381 |
461 |
549 |
641 |
732 |
III |
426 |
516 |
614 |
716 |
818 |
IV |
478 |
579 |
689 |
803 |
918 |
V |
525 |
636 |
757 |
884 |
1010 |
VI |
575 |
697 |
830 |
968 |
1016 |
VII |
633 |
767 |
912 |
1065 |
1217 |
Für größere Haushalte gibt es für jede weitere Person folgenden Mehrbetrag
Mietstufe | I |
II |
III |
IV |
V |
VI |
VII |
77 |
88 |
99 |
111 |
121 |
139 |
153 |
Um Wohngeld zu erhalten, muss sich das Haushaltseinkommen in gewissen Grenzen bewegen. Man kann also zu viel, aber auch zu wenig Einnahmen haben, um Wohngeld zu beziehen. Die Einkommens Obergrenze leitet sich aus den bereits genannten Mietstufen ab. Die Einkommens Untergrenze entspricht 80% deines theoretischen Hartz 4 Bedarfs ab. Der wird wie folgt berechnet:
Hartz 4 Regelsatz des gesamten Haushaltes + Warmmiete
Hartz 4 Regelsätze 2021
Bedarf für |
|
Single |
446 |
Paare |
389 pro Person |
U25 bei den Eltern oder ohne Genehmigung ausgezogen |
357 |
Kinder 15 bis 17 Jahre |
373 |
Kinder 6 bis 14 Jahre |
309 |
Kinder 0 bis 5 Jahre |
283 |
Je mehr Menschen sich einen Haushalt teilen und je höher eure Miete, desto mehr Einnahmen müsst ihr vorweisen, um Wohngeld berechtigt zu sein. Schafft ihr das nicht, müsst ihr euch nach anderen Leistungen wie Hartz4 umsehen. Da das erforderliche Mindesteinkommen nicht ausreicht.
Beispielrechnung Mindesteinkommen:
Nehmen wir als Beispiel ein kinderloses Pärchen, bei dem einer in Studium oder Ausbildung ist und der andere arbeitet. Die Miete kostet 585 warm. Dann läge das fiktive Hartz IV bei 1299 Euro. 80% davon muss man nachweisen, um Wohngeld erhalten zu können, sprich 1039,20 Euro. Schafft man das nicht und der sich nicht in Ausbildung befindliche Partner hat selbst weniger als 649,50 Euro Einkommen, kann er bzw. sie das magere Einkommen beim Jobcenter bis dahin aufstocken.
Da Wohngeld ein Zuschuss zur Miete ist, ist eine Kombination mit anderen Leistungen, die ebenfalls Wohnkosten berücksichtigen ausgeschlossen. Wichtig ist dabei auch, dass Sozialleistungen in einer bestimmten Reihenfolge zu betrachten sind. Wohngeld ist dabei die letzte Station vor Hartz IV. Gibt es theoretisch andere mögliche Sozialleistungen, müssen die zuerst beantragt werden. Soll heißen: Wohngeld lässt sich im Normalfall nicht mit anderen Sozialleistungen kombinieren. Entweder bekommt man BAföG oder Wohngeld oder Hartz 4. Alle drei Leistungen enthalten einen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Was viele aber nicht wissen ist, dass es reicht mit jemandem zusammen zu wohnen, der weder BAföG noch HartzIV beziehen kann. Das können der Partner sein, das eigene Kind aber auch die Eltern sein.
Ab da gibt es 2 mögliche Szenarien:
1. Wohngeld für Auszubildende im eigenen Haushalt
Kurz, Alleinstehende können BAföG beantragen und wird BAföG grundsätzlich aus anderen Gründen als Einkommen oder Vermögen abgelehnt, ist die nächste Instanz Wohngeld. Vorausgesetzt man verfügt über das nötige Mindesteinkommen. Fehlt dieses Einkommen und man ist nachweislich nicht BAföG berechtigt, geht's zum Jobcenter. Voraussetzung hierfür ist, dass man dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht. Befindet man sich in einer Vollzeitausbildung, schickt einen das Jobcenter direkt wieder weg. Wie wir ja nun wissen, verwaltet das Jobcenter Hartz 4 und ist somit immer das Schlusslicht unter den möglichen Sozialleistungen.
Wohngeld wird formal beim Wohngeldamt an deinem Wohnort beantragt. Für deinen Wohngeld Antrag brauchst du:
-zuletzt benötigst du noch weitere diverse Nachweise, die wären: Nachweise bei Mietänderungen (Kopien), Bescheide über erhaltene Sozialleistungen, Unterhaltsverpflichtungen, Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studenten, Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft, Angaben zur Untervermietung.
Falls du nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bist, dann ist folgendes nachzuweisen: Nachweis zum Aufenthaltsrecht, Wohngeld-Negativ-Bescheinigung
Dies errechnet sich aus der Mietstufe (Berlin hat die Mietstufe IV), Miethöhe, Einkommenshöhe der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Anzahl dieser.
Da Wohngeld nur als Wohnkosten-Zuschuss und nicht als Haushaltsgeld oder ähnliches gezahlt wird, ist ein Mindesteinkommen erforderlich und es gilt eine Faustregel:
Regelsatz (+ ggf. Mehrbedarf) + Warmmiete. Der Regelsatz beläuft sich nach § 20 SGB II ab 01.01.2017 auf 409 €. Mehrbedarf bedeutet zum Beispiel bei Schwangerschaften oder Krankheiten.
Also sollte dein Einkommen mindestens 80% dieser Faustregel betragen.
Das Höchsteinkommen:
Laut Wohngeldtabelle sollte das Bruttoeinkommen bei Zahlung von Einkommenssteuer, Rentenversicherungsbeitrag und Kranken-& Pflegeversicherungsbeitrag bei einem Haushaltsmitglied nicht mehr als 1364€ betragen.
Was denkst du?